Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Jung Papier GmbH
1 GELTUNG DER ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AGB-Einkauf“) gelten für jeden Vertrag, den
die Jung Papier GmbH, Kappeler Straße 51, 40597 Düsseldorf, Deutschland („Jung
Papier“) mit einem Unternehmen („Anbieter“) schließt, der die Lieferung von Waren
oder die Erbringung von Dienst- bzw. Werkleistungen durch den Anbieter an Jung
Papier zum Gegenstand hat („Vertrag“). Sie gelten auch für alle zukünftigen
Bestellungen und Verträge von Jung Papier beim Anbieter, selbst wenn sie nicht
nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters oder Dritter finden keine Anwendung,
auch wenn Jung Papier ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dies gilt
auch dann, wenn Jung Papier auf ein Angebot oder sonstiges Schreiben Bezug nimmt,
das allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters oder eines Dritten enthält oder
auf solche verweist.
1.3 Im Einzelfall getroffene, verhandelte oder sonstige individuelle Vereinbarungen
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,
vorbehaltlich eines Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung in
Textform maßgebend.
1.4 Werden Lieferbedingungen unter Verweis auf die Incoterms® der Internationalen
Handelskammer (ICC) vereinbart, haben individuelle Vereinbarungen und diese AGB-
Einkauf Vorrang vor den Festlegungen der Incoterms®.
2 BESTELLUNGEN; ÄNDERUNGEN
2.1 Enthalten verbindliche Bestellungen von Jung oder sonstige Anträge von Jung auf
Abschluss eines Vertrags keine ausdrückliche Bindungsfrist, hält sich Jung Papier
hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die
rechtzeitige Annahme durch den Anbieter ist der Zugang der Annahmeerklärung bei
Jung Papier.
2.2 Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten
des Angebots einschließlich der Bestellunterlagen hat der Anbieter Jung Papier zum
Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen.
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2.3 Jung Papier ist berechtigt, Änderungen von Zeit und Ort der Leistungserbringung sowie
die Art der Verpackung durch Mitteilung in einer Textform mit einer Frist von mindestens
fünf Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu verlangen. Gleiches gilt für
Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen
Produktionsprozesses des Anbieters ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt
werden können, mit einer Frist von mindestens zehn Werktagen vor dem vereinbarten
Liefertermin. Der Anbieter ist verpflichtet, solchen Änderungen zuzustimmen, soweit
diese ohne erheblichen Mehraufwand umgesetzt werden können und dem Anbieter
nach Treu und Glauben zumutbar sind. Andernfalls hat der Anbieter, soweit ihm dies
möglich und zumutbar ist, ein Angebot zu einer entsprechenden Vertragsänderung mit
einer den Änderungen angemessenen Anpassung der Vergütung bzw. Liefertermine zu
unterbreiten.
3 LIEFERUNG
3.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie im Vertrag nicht
ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden.
3.2 Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, Jung Papier hat ihnen
ausdrücklich zugestimmt oder diese sind Jung Papier zumutbar.
3.3 Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der
Ware am vereinbarten Bestimmungsort. Ist eine Abholung vereinbart (insbesondere
EXW oder FCA Incoterms® 2020), hat der Anbieter die Ware unter Berücksichtigung
der mit dem Spediteur abzustimmenden Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig
bereit zu stellen. Ist nur ein Versand oder die Übergabe an den Frachtführer vereinbart
(insbesondere CPT oder CIP Incoterms® 2020), hat der Anbieter die Ware rechtzeitig
zu versenden.
3.4 Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf Jung Papier
über, wenn die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird. Bis zu
diesem Zeitpunkt trägt der Anbieter jede Gefahr. Soweit eine Abnahme gesetzlich
vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang
maßgeblich.
3.5 Die Übereignung von Waren erfolgt unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung der
Vergütung. Nimmt Jung Papier jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung
bedingtes Angebot des Anbieters auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt
des Anbieters spätestens mit Zahlung der Vergütung für die betreffende Ware. Jung
Papier bleibt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur
Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden
Forderung ermächtigt. Im Falle einer Verbindung, Weiterverarbeitung oder Vermischung
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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3.6 Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so bestimmen sich die Rechte von Jung
Papier, insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz, nach den gesetzlichen
Vorschriften.
3.7 Der Anbieter wird Jung Papier unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm Umstände
bekannt werden (wie insbesondere Schwierigkeiten hinsichtlich der oder
Vormaterialversorgung), die ihn an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung
in der vereinbarten Qualität hindern könnten. Dies gilt auch im Fall höherer Gewalt oder
wenn der Anbieter die Umstände anderweitig nicht zu vertreten hat.
4 DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE; WERKVERTRÄGE
4.1 Dauerschuldverhältnisse (z. B. Rahmenlieferungsverträge oder
Dienstleistungsverträge) und Werkverträge kann Jung Papier jederzeit ganz oder
teilweise kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung eines
Rahmenvertrages hat keinen Einfluss auf bereits unter diesem geschlossene
Einzelverträge.
4.2 Bei der Kündigung eines Werkvertrags steht dem Anbieter eine Vergütung nur nach den
gesetzlichen Vorschriften zu.
4.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Recht von Jung
Papier zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Leistungsstörungen bleiben
unberührt.
5 VERPACKUNGEN
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Anbieter Waren auf eigene Kosten in eine für
die zu liefernde Ware und deren Transport geeignete Verpackung zu verpacken.
5.2 Werden Waren außerhalb von Paketsendungen mit LKW oder sonstigen
Straßenfahrzeugen angeliefert, hat der Anbieter dafür Sorge zu tragen, dass Jung
Papier die Möglichkeit hat, vorhandene Leerverpackungen mit dem entsprechenden
Fahrzeug auf Kosten des Anbieters zurückzusenden. Der Anbieter verpflichtet sich
insoweit zur Rücknahme der Leerverpackungen.
6 ERSATZTEILE UND VERBRAUCHSMATERIALIEN
6.1 Der Anbieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ersatzteile und
Verbrauchsmaterialien für an Jung Papier gelieferte Waren für einen nach den
Umständen angemessenen Zeitraum zu angemessenen Preisen verfügbar sind, wenn
und soweit dies nach Treu und Glauben erforderlich ist.
6.2 Beabsichtigt der Anbieter, die Versorgung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien
für an Jung Papier gelieferten Waren einzustellen, wird er dies Jung Papier unverzüglich
benachrichtigen.
7 VERGÜTUNG
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die in den Bestellungen angegebenen Preise
bindend. Alle Preise verstehen sich im Zweifel als Netto-Preise zuzüglich eventuell
anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2 Soweit nicht anders vereinbart, schließt der Preis die Lieferung und Transport an die im
Vertrag genannte Versandanschrift einschließlich Verpackung ein. Ist vereinbart, dass
die Verpackung nicht im Preis enthalten ist, ist eine nicht nur leihweise überlassene
Verpackung mangels einer abweichenden Vereinbarung zum nachweisbaren
Selbstkostenpreis zu berechnen.
7.3 Die Rechnung ist unter Angabe der Bestellnummer und sonstiger Zuordnungsmerkmale
gesondert an die in der Bestellung angegebene Anschrift zu richten. Sie darf nicht den
Sendungen beigefügt werden. Die Umsatzsteuer ist gemäß den gesetzlichen
Vorschriften auszuweisen.
7.4 Jung Papier gerät frühestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung in Verzug.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Eingang des
Überweisungsauftrages von Jung Papier bei der Bank.
7.5 Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten,
Kostenvoranschläge, usw. werden dem Anbieter nicht gewährt, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
8 GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
8.1 Bei Mängeln stehen Jung Papier uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu.
Insbesondere steht das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, grundsätzlich Jung
Papier zu. Der Anbieter kann die von Jung Papier gewählte Art der Nacherfüllung nur
nach den gesetzlichen Vorschriften verweigern.
8.2 Bei einem Handelskauf beschränkt sich die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit auf
Mängel, die bei einer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung
einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z. B. Transportschäden, Falsch-
und erhebliche Minderlieferungen) oder bei einer nach ordnungsmäßigem
Geschäftsgange Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Die
Rügepflicht für sich später zeigende Mängel bleibt unberührt. Die Anzeige gegenüber
dem Anbieter gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zehn Werktagen ab Lieferung
bzw. Entdeckung des Mangels in Textform abgesendet wird.
8.3 Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart, verzichtet Jung Papier durch
die Abnahme nicht auf Gewährleistungsansprüche für Jung Papier unbekannt
gebliebene Mängel. Eine Ingebrauchnahme oder Verarbeitung gilt nicht als Abnahme.
Die Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben gilt nicht als Verzicht auf
Gewährleistungsansprüche.
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8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate. Abweichend hiervon bleibt es, soweit der
Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der
Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch
eingetragen ist, bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 30 Jahren und bei
Mängeln an einem Bauwerk bzw. einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht hat, bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.
8.5 Der Anbieter tritt hiermit alle Gewährleistungs-, Nacherfüllungs- und Haftungsansprüche
gegenüber Vorlieferanten des Anbieters, soweit diese sich auf die an Jung Papier
gelieferten Waren beziehen, zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen von Jung
Papier an diese ab. Jung Papier nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Anbieter bleibt
bis auf Widerruf durch Jing berechtigt, die Gewährleistungsansprüche gegenüber
Vorlieferanten in eigenem Namen geltend zu machen. Jung Papier wird die Abtretung
gegenüber den Vorlieferanten nur offenlegen und die Berechtigung des Anbieters
widerrufen, wenn der Anbieter mit der Erfüllung der gesicherten
Gewährleistungsansprüche in Verzug gerät.
9 PRODUKTHAFTUNG
9.1 Der Anbieter stellt Jung Papier von allen Ansprüchen Dritter aus deliktischer oder
sondergesetzlicher Produkthaftung frei, die durch einen Fehler gelieferter Waren
verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft;
gesetzliche Ausgleichsansprüche bleiben hiervon unberührt.
9.2 Sofern ein Rückruf wegen eines Fehlers gelieferter Waren erforderlich wird,
benachrichtigt der Anbieter unverzüglich Jung Papier. Der Anbieter ist verpflichtet, mit
Jung Papier für Zwecke einer effizienten Durchführung zusammenzuarbeiten, sofern
dies nicht wegen besonderer Eilbedürftigkeit unmöglich ist. Für die Kosten des Rückrufs
gilt Ziffer 8.1 entsprechend.
9.3 Der Anbieter ist verpflichtet, eine dem Risiko angemessene
Produkthaftpflichtversicherung zu unterhalten.
10 IMMATERIALGÜTERRECHTE; RECHTE AN SPEZIFIKATIONEN
10.1 Gelieferte Waren sind nur vertragsgemäß, wenn bei der bestimmungsgemäßen
Verwendung keine inländischen, europäischen und ausländischen
Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden. Bestimmungsgemäß in diesem Sinne ist
die vertraglich vereinbarte bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
hilfsweise die gewöhnliche Verwendung. Der Anbieter stellt Jung Papier von allen
Ansprüchen Dritter frei, die durch eine Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter bei
der bestimmungsgemäßen Verwendung gelieferter Waren und/oder der
Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters durch Jung Papier verursacht wurden.
Dies gilt nicht, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft. Weitergehende
Gewährleistungsrechte von Jung Papier bleiben hiervon unberührt.
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10.2 Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Anbieter Jung Papier an allen
Arbeitsergebnissen, die für Jung Papier im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages
erstellt, werden ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes,
unwiderrufliches, lizenzgebührenfreies und ohne gesonderte Zustimmung
übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Dies gilt auch für Bestandteile
von Arbeitsergebnissen, die nicht spezifisch für Jung Papier erstellt wurden mit der
Maßgabe, dass das Nutzungsrecht insoweit nicht ausschließlich ist.
10.3 Sämtliche Spezifikationen, Pläne, Zeichnungen, Informationen über Arbeitsvorgänge,
Muster oder Designs/Entwürfe/Konstruktionen, die dem Anbieter von Jung Papier in
Verbindung mit dem Vertrag überlassen worden sind, verbleiben im Eigentum von Jung
Papier. Sämtliche hieraus abgeleiteten und auf andere Weise mitgeteilten Informationen
im Rahmen der Vertragsabwicklung sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen
ohne die schriftliche Genehmigung von Jung Papier weder veröffentlicht oder dritten
Personen offengelegt werden oder anderweitig hiervon Gebrauch gemacht werden, es
sei denn, dass dies zum Zweck der Vertragserfüllung erforderlich ist. Sämtliche
Spezifikationen, Pläne, Skizzen, Informationen über den Arbeitsprozess, Muster oder
Designs, die Jung Papier überlassen hatte (sowie sämtliche Kopien hiervon) sind nach
Aufforderung durch Jung Papier unverzüglich an diesen herauszugeben oder zu
vernichten. Nicht von dieser Regelung erfasst sind Kenntnisse, Unterlagen oder
Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder dem Anbieter bereits vor
Überlassung durch Jung Papier bekannt waren.
11 UMWELTSCHUTZ
11.1 Holzfasern (insbesondere Faserstoffe), die der Anbieter für die Papierproduktion an
Jung Papier liefert, sind nur vertragsgemäß, wenn diese unter Verwendung nachhaltiger
Verfahren gewonnen und geliefert worden sind. Werden Holzfasern geliefert, die nicht
nach Satz 1 vertragsgemäß sind, insbesondere Holzfasern aus altem Baumbestand
oder aus Regenwäldern, stehen Jung Papier Gewährleistungsrechte zu. Der Anbieter
hat Jung Papier unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass
die gelieferten Holzfasern nicht nach Satz 1 vertragsgemäß sind.
11.2 Der Anbieter sichert ferner zu, dass sämtliche Materialien und Arbeitsabläufe, welche
der Belieferung von Jung Papier dienen, allen anwendbaren rechtlichen Anforderungen
hinsichtlich des Umweltschutzes und dem anerkannten Stand von Wissenschaft und
Technik entsprechen. Dies gilt auch für ausländische rechtliche Anforderungen
hinsichtlich des Umweltschutzes, sofern das Bestimmungsland für die gelieferten Waren
oder hieraus von Jung Papier hergestellten Produkte in der Bestellung angegeben
wurde oder sonst Vertragsbestandteil geworden ist.
12 GEFAHRGÜTER
12.1 Der Anbieter hat alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der
Verpackung, Kennzeichnung und dem Transport von Gefahrgütern zu berücksichtigen.
Dies gilt auch für anwendbare ausländische und internationale rechtliche
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Anforderungen, sofern das Bestimmungsland für die gelieferten Waren oder hieraus von
Jung Papier hergestellten Produkte in der Bestellung angegeben wurde oder sonst
Vertragsbestandteil geworden ist.
12.2 Der Anbieter hat Gefahrgüter insbesondere mit entsprechenden international bekannten
und vorgeschriebenen Gefahrensymbolen zu versehen und mit dem Namen des
Materials in den in der Bestellung angegebenen bzw. sonst vereinbarten Sprachen zu
versehen. Ist keine Sprache, aber ein Bestimmungsland vereinbart, sind Englisch und
die Sprache bzw. Sprachen des Bestimmungslandes vereinbart.
12.3 Ferner müssen sämtliche Transport- und sonstige Unterlagen die Beschreibung des
Risikos und den genauen Namen des Materials enthalten. Notfallinformationen sind in
den nach Ziffer 12.2 maßgeblichen Sprachen in der Form von schriftlichen
Anweisungen, Etiketten oder Kennzeichnungen mitzuliefern.
13 KEIN ANKÜNDIGUNGSRECHT
Der Anbieter darf ohne vorherige Einwilligung von Jung Papier in Textform nicht in Werbema-
terialien, Broschüren, bei Messen etc. nicht auf die Geschäftsverbindung mit
Jung Papier hinweisen oder für Jung Papier gefertigte Waren ausstellen.
14 FORM VON ERKLÄRUNGEN UND ANZEIGEN
14.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Benachrichtigungen des Anbieters in Bezug auf den
Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Textform (z. B.
Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
14.2 Ist eine Partei nach diesen Einkauf-AGB unverzüglich zu benachrichtigen, hat die
Benachrichtigung abweichend von Ziffer 14.1 auch (fern)mündlich oder sonst formlos
zu erfolgen, wenn dies zur Vermeidung einer schuldhaften Verzögerung erforderlich ist.
Die Benachrichtigung ist in diesem Fall in angemessener Zeit in Schrift- oder Textform
zu bestätigen.
14.3 Strengere gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei
Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
15 AUFRECHNUNG; ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE; ABTRETUNG
15.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Ver-
trages stehen Jung Papier in gesetzlichem Umfang zu. Der Anbieter hat ein
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittenen,
entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
15.2 Der Anbieter kann ohne vorherige Einwilligung von Jung Papier in Textform, welche
diese nicht unbillig verweigern wird, Ansprüche gegen Jung Papier nicht an Dritte
abtreten. Ausgenommen hiervon sind Geldforderungen, im Falle einer Abtretung von
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Geldforderungen an Dritte bleibt Jung Papier jedoch berechtigt, mit befreiender Wirkung
an den Anbieter zu leisten.
16 VERZICHT
Ein Verzicht oder die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen oder Rechten von Jung ist
nicht als Verzicht auf weitere oder künftige Rechte auszulegen.
17 SALVATORISCHE KLAUSEL
17.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB-Einkauf unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der
geschlossenen Verträge nicht berührt.
17.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
18 RECHTSWAHL; GERICHTSSTAND
18.1 Die zwischen dem Anbieter und Jung Papier geschlossenen Verträge unterliegen dem
materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) findet keine
Anwendung.
18.2 Gerichtsstand (auch international) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Anbieter Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche gilt,
wenn der Anbieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat; in diesem Fall
bleibt Jung Papier aber berechtigt, die Gerichte im Sitzland des Anbieters anzurufen.